AGB'S
1. Auftrag
1. Die Bildgestaltung und künstlertechnische Gestaltung der Bilder bleiben der Fotografin vorbehalten. Unabhängig hiervon, respektieren die Auftraggeber die künstlerischen Freiheiten und den individuellen Stil der Fotografin. Die Auftraggeber sind sich bewusst, dass die Arbeiten von diesem Stil stets geprägt sind. Reklamationen in Bezug hierauf sind ausgeschlossen.
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2. 50% vom Shootingpreis werden direkt nach der Buchung in Rechnung gestellt. Der Restbetrag 14 Tage nach dem Shooting, wenn nicht anders vereinbart.
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3. Überschreitet der Auftrag die vereinbarte Zeit, ist die Fotografin berechtigt, den Mehraufwand mit CHF 350.-/ Stunde für die tatsächlich angefallene Zeit zusätzlich in Rechnung zu stellen.
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4. Kommen die Auftraggeber ihren, zur Erledigung des Auftrages erforderlichen Mitwirkungsleistungen nicht nach, oder entstehen für die Fotografin bei Auftragsannahme nicht absehbare Wartezeiten aus Gründen, die die Auftraggeber zu vertreten haben, ist die Fotografin dazu berechtigt, auch bei Vereinbarung eines Festpreises einen im Verhältnis zu dem Mehraufwand stehenden Aufpreis in Rechnung zu stellen.
2. Nutzungs – & Urheberrechte
1. Der Fotografin stehen die Urheberrechte an den von ihren angefertigten Lichtbildern nach dem Urhebergesetz zu.
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2. Soweit nichts anderes vereinbart, erhalten die Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur persönlichen, nicht kommerziellen Nutzung. Das Nutzungsrecht umfasst das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung zu nicht gewerblichen Zwecken.
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3. Eine entgeltliche Nutzung der Bilder bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen Zustimmung der Fotografin. Gleiches gilt im Falle einer Bearbeitung, Retusche, Verfremdung oder Umgestaltung der Lichtbilder, auch bei Foto-Composings, Montagen oder sonstiger Manipulationen.
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4. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.
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5. Es gibt keinen Anspruch auf Herausgabe von Originaldateien, Negativen oder sonstige Rohdateien, sofern dies nicht ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart ist.
3. Rechte am eigenen Bild / Einräumung Veröffentlichungsrechte
Für die Fotografin ist es wichtig, Bilder von Hochzeiten und Shootings zu veröffentlichen, um potenzielle Kunden von der Qualität ihrer Arbeit zu überzeugen.
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Bilder, auf denen keine Gesichter zu erkennen sind, dürfen ohne Zustimmung veröffentlicht werden.
Fotos, auf denen Personen deutlich erkennbar und identifizierbar sind, dürfen hingegen nur mit schriftlicher Einwilligung der abgebildeten Personen oder deren Erziehungsberechtigten veröffentlicht werden.
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Als Dankeschön für die Zustimmung zur Veröffentlichung wird ein Rabatt auf den Gesamtpreis des Shootings oder zusätzliche Bilder gewährt.
4. Stornierung des Shootings
Wird das Shooting aufgrund von der Fotografin nicht vertretbaren Gründen (Keine Lust, anderer Fotograf gefunden etc.) storniert, gelten die folgenden Kündigungsbedingungen (Krankheit mit Nachweis, sowie wetterbedingte Verschiebungen ausgeschlossen)
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Bis 1 Monat vor dem Shooting kann das Shooting kostenlos storniert werden.
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1 Monat bis 1 Woche vor dem Shooting kann das Shooting storniert werden, jedoch wird die Anzahlung einbehalten. Es wird ein Gutschein für den bereits bezahlten Betrag erstellt.
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1 Woche bis 1 Tag vor dem Shooting muss der komplette Shootingpreis bezahlt werden.
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